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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 9 SO 371/16   

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https://dejure.org/2017,53011
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 9 SO 371/16 (https://dejure.org/2017,53011)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.12.2017 - L 9 SO 371/16 (https://dejure.org/2017,53011)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - L 9 SO 371/16 (https://dejure.org/2017,53011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII; Keine rückwirkende Bewilligung des pauschalen Mehrbedarfs auch unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbots der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behinderungsbedingter Mehrbedarf; Diskriminierungsverbot der Behindertenrechtskonvention; Ungleichbehandlung von Behinderten und Nichtbehinderten

  • rechtsportal.de

    Anspruch Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 9 SO 371/16
    Diese entsprechen auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach im Anschluss an die Rechtsprechung des BSG eine rückwirkende Bewilligung des pauschalen Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII für die Zeit ab Zuerkennung des Merkzeichens "G" auch in der seit dem 07.12.2006 geltenden Fassung der Norm nicht in Betracht kommt (s. Senat, Beschl. v. 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B -, juris Rn. 16 ff.; Beschl. v. 20.07.2017 - L 9 SO 268/17 B - n.v.; Beschl. v. 27.10.2017 - L 9 SO 144/17 NZB - n.v.).

    Die im vorliegenden Fall anwendbare Neufassung des § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII, die den Leistungsberechtigten über die Vorlage des Bescheides der zuständigen Behörde den Zugang zu den Leistungen erleichtert, aber hinsichtlich einer nicht möglichen, rückwirkenden Leistungsgewährung bezogen auf den Zeitpunkt der Feststellungswirkung des Merkzeichens "G" ausweislich ihres insoweit eindeutigen Wortlauts sowie des Willens des Gesetzgebers keine sachliche Änderung herbeigeführt hat (s. Senat, Beschl. v. 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B -, juris Rn. 19), vermag an dieser verfassungsrechtlichen Bewertung nichts zu ändern.

    Eine solche Rückwirkung würde im Grundsatz dem auf Behebung gegenwärtiger Notlagen ausgerichteten System der Sozialhilfe widersprechen (s. BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, juris Rn. 26; Senat, Beschl. v. 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B -, juris Rn. 24).

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 9 SO 371/16
    Zwar steht diese Regelung durch den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UN-BRK m.W.v. 01.01.2009 im Range eines einfachen Bundesgesetzes und ist insoweit geltendes innerstaatliches Recht, speziell ist das Diskriminierungsverbot unmittelbar anwendbar (vgl. BSG, Urt. v. 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R -, juris Rn. 19 ff., 29).

    Das Diskriminierungsverbot entspricht im Wesentlichen dem Regelungsgehalt des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (s. BSG, Urt. v. 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R -, juris Rn. 31).

    Insbesondere ist auch der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu beachten, der erst dann überschritten wird, wenn die entsprechende Regelung zu unverhältnismäßigen oder unbilligen Belastungen für den betroffenen Personenkreis führt (s. auch BSG, Urt. v. 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R -, juris Rn. 33).

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 9 SO 371/16
    Eine Differenzierung ist damit nicht schon in der Norm angelegt, die ohne Unterschied den Besitz des Schwerbehindertenausweises bzw. eines entsprechenden Bescheides mit dem bzw. über das Merkzeichen "G" fordert (BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, juris Rn. 25).

    Eine solche Rückwirkung würde im Grundsatz dem auf Behebung gegenwärtiger Notlagen ausgerichteten System der Sozialhilfe widersprechen (s. BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, juris Rn. 26; Senat, Beschl. v. 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B -, juris Rn. 24).

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